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Förderung für Ihre Wärmepumpe

Bis zu 70 % Zuschuss vom Staat, und ich kümmere mich um den Antrag. Damit kein Fördereuro liegen bleibt.

Förderbescheid und Taschenrechner auf einem Schreibtisch

So funktioniert die Heizungsförderung

Der Staat will den Umstieg auf erneuerbare Heizungen beschleunigen und fördert den Einbau von Wärmepumpen mit erheblichen Zuschüssen. Die Förderlandschaft ist allerdings komplex: BEG, KfW, BAFA, verschiedene Töpfe, verschiedene Voraussetzungen, verschiedene Fristen.

Ich sortiere das für Sie. Als Fachbetrieb kenne ich die aktuellen Programme, weiß welche Boni kombinierbar sind und stelle den Antrag so, dass Sie den maximalen Zuschuss erhalten.

Welche Förderung gibt es?

Die wichtigsten Bausteine der Heizungsförderung 2026 auf einen Blick.

Grundförderung (30 %)

Jeder Eigentümer, der eine alte fossile Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, erhält 30 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten. Gilt für selbstgenutzte und vermietete Immobilien.

Klimageschwindigkeitsbonus (20 %)

Wer eine funktionierende Öl-, Gas- oder Kohleheizung freiwillig vorzeitig austauscht, bekommt zusätzlich 20 % obendrauf. Gilt für Selbstnutzer, die vor Ablauf der Austauschpflicht handeln.

Einkommensbonus (30 %)

Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro pro Jahr. Dieser Bonus ist mit den anderen kombinierbar.

Maximale Förderung: So rechnet es sich

Grundförderung 30 %
+ Klimageschwindigkeitsbonus 20 %
+ Einkommensbonus 20 %
Maximaler Fördersatz 70 %

Förderfähige Kosten: max. 30.000 € für das erste Wohngebäude.* Das ergibt einen Zuschuss von bis zu 21.000 €.*

* Unverbindliche Information auf Basis der BEG-Förderrichtlinien (Stand 2026). Die tatsächliche Förderhöhe hängt von der individuellen Förderzusage der KfW/BAFA, den nachgewiesenen förderfähigen Kosten und den persönlichen Voraussetzungen ab. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben. Verbindliche Auskunft erteilen die Förderstellen bzw. eine Energieberatung.

KfW-Förderung Antragsprozess, Formulare und Laptop
KfW 458

Der Antrag läuft über die KfW

Seit 2024 werden die Zuschüsse für den Heizungstausch über das KfW-Programm 458 abgewickelt. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, sonst verfällt der Anspruch.

Wichtig: Sie dürfen zwar nach Auftragserteilung an den Fachbetrieb schon mit dem Vorhaben beginnen (sog. vorzeitiger Maßnahmenbeginn), der KfW-Antrag muss aber spätestens vor der Inbetriebnahme eingereicht sein.

Das bedeutet in der Praxis: Erst den Antrag stellen, dann installieren. Genau diese Reihenfolge stelle ich für Sie sicher.

Den Papierkram übernehme ich

Förderanträge sind kein Hexenwerk, aber es gibt genug Fallstricke, um Geld zu verschenken. Falsche Effizienzklasse eingetragen? Falscher Fördertopf gewählt? Frist verpasst? Das passiert Ihnen nicht, wenn ich den Antrag stelle.

Im Preis für Planung und Installation ist die Antragstellung bereits enthalten. Keine Extrakosten, keine Überraschungen.

So läuft der Förderantrag

1

Förderfähigkeit prüfen

Bei der Beratung vor Ort kläre ich, welche Förderprogramme für Ihre Situation greifen und wie hoch der Zuschuss ausfällt.

2

Angebot mit Förderberechnung

Sie erhalten ein Angebot, das die erwartete Förderung ausweist. So sehen Sie den tatsächlichen Eigenanteil auf einen Blick.

3

Antragstellung bei KfW/BAFA

Ich bereite alle Unterlagen vor und reiche den Antrag ein. Sie unterschreiben, den Rest erledige ich.

4

Installation nach Bewilligung

Nach der Zusage wird die Wärmepumpe installiert. Erst danach wird die Fördersumme ausgezahlt.

5

Verwendungsnachweis einreichen

Nach Abschluss der Arbeiten reiche ich den Verwendungsnachweis ein. Die Fördersumme wird direkt auf Ihr Konto überwiesen.

Was bleibt unter dem Strich?

Ein typisches Beispiel aus der Region Herford zeigt, wie sich die Förderung auswirkt.

Ausgangslage: Einfamilienhaus in Herford, Baujahr 1992, 140 m², alte Gasheizung (22 Jahre), Eigentümer selbstnutzend, Haushaltseinkommen unter 40.000 €.

Vorher: Gasheizung

Jährliche Heizkosten
ca. 3.200 €
CO2-Abgabe (steigend)
ca. 480 €/Jahr

Nachher: Wärmepumpe

Jährliche Heizkosten
ca. 1.400 €
CO2-Abgabe
0 €
Jährliche Ersparnis
ca. 2.280 €

Beispielrechnung auf Basis aktueller Strom- und Gaspreise. Tatsächliche Werte abhängig von Verbrauch, Tarif und Gebäudezustand.

Patrick Wisniewski, Inhaber von PGW Haustechnik in Herford

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